Rezession
In Kürze
Rezession bezeichnet eine konjunkturelle Abschwungphase mit rückläufiger gesamtwirtschaftlicher Leistung. Sie wirkt sich regelmäßig auf Nachfrage, Beschäftigung und Investitionstätigkeit aus.
Definition
Rezession ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Rezession beschreibt eine Phase des Konjunkturzyklus mit anhaltendem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Aktivität. Sie liegt vor, wenn das reale Bruttoinlandsprodukt über mehrere Quartale hinweg insgesamt sinkt. Kennzeichnend sind rückläufige Produktion, verminderte Investitionen und ein abgeschwächter privater sowie staatlicher Konsum. Die Rezession ist objektiv bestimmt und unabhängig von einzelnen betrieblichen oder individuellen wirtschaftlichen Entscheidungen. Eine einheitliche gesetzliche Definition besteht nicht, da der Begriff wirtschaftswissenschaftlich geprägt ist. Sie begründet keinen automatischen Anspruch auf arbeitsrechtliche Anpassungsmaßnahmen oder staatliche Eingriffe. Abzugrenzen ist die Rezession von kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen ohne nachhaltige gesamtwirtschaftliche Abschwächung. In der Praxis bildet die Rezession einen wirtschaftlichen Rahmenfaktor für unternehmerische Planung und arbeitsmarktbezogene Maßnahmen.