Rohergebnis
In Kürze
Rohergebnis bezeichnet eine handelsrechtliche Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung. Es fasst bestimmte Ertrags- und Aufwandspositionen zu einer vereinfachten Ergebnisgröße zusammen.
Definition
Rohergebnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine gesetzlich zulässige Zwischensumme innerhalb der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung bestimmter Unternehmen. Erfasst werden ausgewählte Ertrags- und Aufwandspositionen vor Berücksichtigung von Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Das Rohergebnis liegt vor, wenn Umsatzerlöse und weitere betriebliche Erträge nach festgelegten Rechenregeln zusammengeführt sind. Die Ausweisung setzt voraus, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt wird. Maßgeblich ist ein gesetzliches Wahlrecht für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 276 HGB. Eine Verpflichtung zur Ausweisung besteht nicht, da lediglich eine zulässige Zusammenfassung vorgesehen ist. Abzugrenzen ist die Kennzahl vom Betriebsergebnis, da weitere Aufwandsarten unberücksichtigt bleiben. In der Praxis dient das Rohergebnis der strukturierten Darstellung der Ertragslage im Jahresabschluss.