Rücklagen
In Kürze
Rücklagen bezeichnen im Unternehmen gebildete Eigenkapitalbestandteile außerhalb des gezeichneten Kapitals. Sie dienen der finanziellen Stabilisierung und Innenfinanzierung.
Definition
Rücklagen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Rücklagen bezeichnen Teile des bilanziellen Eigenkapitals, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen. Sie umfassen einbehaltene Gewinne oder von Gesellschaftern zusätzlich zugeführtes Kapital ohne unmittelbare Gewinn- oder Stimmrechtsverknüpfung. Rücklagen liegen vor, wenn Jahresüberschüsse nicht ausgeschüttet, sondern dem Eigenkapital zugeführt werden oder Kapital über dem Nennwert eingebracht ist. Unterschieden werden insbesondere Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen nach handelsrechtlicher Gliederung. Die Bildung richtet sich nach handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben, insbesondere nach § 266 Handelsgesetzbuch (HGB). Teilweise besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung, etwa bei Aktiengesellschaften. Rücklagen begründen keinen individuellen Anspruch auf Ausschüttung oder Verwendung. Abzugrenzen sind Rücklagen von Rückstellungen, die künftige Verpflichtungen abbilden. In der Praxis stärken Rücklagen die Eigenkapitalbasis und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Unternehmen.