Arbeitspapiere
In Kürze
Arbeitspapiere umfassen zentrale Unterlagen eines Arbeitsverhältnisses vom Beginn bis zur Beendigung. Sie dienen der rechtlichen Dokumentation und müssen bei Beendigung vollständig herausgegeben werden.
Definition
Arbeitspapiere sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Dokumentation bestehender oder beendeter Arbeitsverhältnisse. Arbeitspapiere bezeichnen alle schriftlichen Unterlagen, die ein Arbeitsverhältnis begleiten, nachweisen oder rechtlich abschließen. Arbeitspapiere liegen vor, wenn arbeitgeber- oder arbeitnehmerbezogene Dokumente mit unmittelbarem Bezug zum Arbeitsverhältnis festgelegt sind. Sie umfassen Unterlagen aus Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses in schriftlicher oder elektronischer Form. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Gewerbeordnung GewO und das Dritte Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Personalakte des Arbeitgebers. Arbeitspapiere sind von der Personalakte abzugrenzen, die ausschließlich interne arbeitgeberseitige Aufzeichnungen enthält. Die ordnungsgemäße Handhabung ist für Anmeldung, Abrechnung und nahtlose Fortsetzung weiterer Beschäftigungen praktisch bedeutsam.