Sachbezüge
In Kürze
Sachbezüge sind nicht in Geld erbrachte Leistungen des Arbeitgebers mit Entgeltcharakter. Sie verschaffen dem Arbeitnehmer einen objektiv bewertbaren geldwerten Vorteil.
Definition
Sachbezüge sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen nicht in Geld bestehende Leistungen, die als Bestandteil des Arbeitsentgelts gewährt werden. Sachbezüge liegen vor, wenn Arbeitslohn ganz oder teilweise durch Sachen, Nutzungen oder Dienstleistungen erbracht wird. Voraussetzung ist, dass die Leistung dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zufließt. Maßgeblich ist ein objektiv feststellbarer geldwerter Vorteil unabhängig vom individuellen Nutzen. Sachbezüge können zusätzlich zum Barlohn oder an dessen Stelle vereinbart sein. Rechtsgrundlagen sind § 8 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und § 107 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort. Sachbezüge begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Vergütung. Sie sind von Aufwendungsersatzleistungen ohne Entgeltfunktion abzugrenzen. In der Praxis sind Sachbezüge relevant für Lohnabrechnung, Steuerpflicht und sozialversicherungsrechtliche Bemessung.