Schlichtung
In Kürze
Schlichtung bezeichnet ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung tariflicher Konflikte zwischen Koalitionen. Ziel ist eine Einigung ohne unmittelbaren Arbeitskampf.
Definition
Schlichtung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur außergerichtlichen Beilegung tariflicher Kollektivstreitigkeiten. Sie dient der Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bei gescheiterten Tarifverhandlungen. Schlichtung liegt vor, wenn die Tarifparteien ein besonderes Verfahren zur Konfliktlösung vereinbart haben. Voraussetzung ist eine festgelegte Verfahrensordnung mit Beteiligung eines unparteiischen Schlichters oder Gremiums. Der Schlichter unterbreitet einen Einigungsvorschlag auf Grundlage der vorgetragenen Positionen der Parteien. Der Spruch entfaltet keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Beteiligten. Eine staatlich angeordnete oder zwingende Schlichtung im Tarifkonflikt besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Schlichtung ist von gerichtlichen Verfahren abzugrenzen, da sie keine hoheitliche Streitentscheidung darstellt. Das Verfahren kann vor oder während eines Arbeitskampfes durchgeführt werden. In der Praxis wird Schlichtung eingesetzt, um tarifliche Lösungen unter Wahrung der Tarifautonomie zu ermöglichen.