Schmerzensgeld
In Kürze
Schmerzensgeld ist eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden infolge einer Rechtsgutsverletzung. Es dient dem Ausgleich erlittenen Leids und gewährt persönliche Genugtuung.
Definition
Schmerzensgeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur finanziellen Entschädigung immaterieller Schäden. Erfasst werden Beeinträchtigungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder Persönlichkeit durch rechtswidrige Handlungen. Schmerzensgeld liegt vor, wenn ein nicht vermögensrechtlicher Schaden kausal durch Pflichtverletzung verursacht wurde. Voraussetzung ist eine haftungsbegründende Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 253 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis kann sich Schmerzensgeld zusätzlich aus §§ 15, 21 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergeben. Die Höhe bestimmt das Gericht nach Billigkeit unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Eine verschuldensunabhängige Haftung kann in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen bestehen. Schmerzensgeld begründet keinen Anspruch auf Strafschadensersatz oder Sanktionierung des Schädigers. Es ist von materiellem Schadensersatz abzugrenzen, der Vermögensnachteile ausgleicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis spielt Schmerzensgeld insbesondere bei Persönlichkeitsverletzungen und Diskriminierungen eine Rolle.