Schriftform
In Kürze
Schriftform ist ein gesetzliches Formerfordernis für bestimmte arbeitsrechtliche Erklärungen. Sie verlangt eine unterschriebene Urkunde zur wirksamen Rechtsausübung.
Definition
Schriftform ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesetzlich geregelter Formfunktion. Er bezeichnet die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung in verkörperter Textform mit eigenhändiger Namensunterschrift. Die Schriftform liegt vor, wenn eine Urkunde den vollständigen Erklärungstext dauerhaft enthält. Zusätzlich muss die Urkunde vom Erklärenden persönlich unterschrieben sein und den Text räumlich abschließen. Bei Verträgen setzt die Schriftform voraus, dass die Unterzeichnungen der Parteien derselben Urkunde zugeordnet sind. Die Anforderungen ergeben sich aus § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als allgemeiner Formnorm. Im Arbeitsrecht ist die Schriftform insbesondere bei Kündigungen nach § 623 BGB zwingend vorgeschrieben. Fehlt die gesetzlich angeordnete Schriftform, ist das Rechtsgeschäft gemäß § 125 BGB nichtig. Eine elektronische Übermittlung ohne qualifizierte Signatur wahrt die Schriftform nicht. Die Schriftform begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Erklärung, sondern betrifft ausschließlich deren Wirksamkeit. Sie ist von der Textform abzugrenzen, die keine eigenhändige Unterschrift verlangt. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Schriftform der Rechtssicherheit, Beweisbarkeit und formellen Klarheit von Erklärungen.