Schufa
In Kürze
Schufa ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen. Sie unterstützt Vertragspartner bei Entscheidungen über finanzielle Risiken.
Definition
Schufa ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff für eine privat organisierte Auskunftei zur Bonitätsbewertung. Sie sammelt, speichert und übermittelt personenbezogene Vertrags- und Zahlungsinformationen an angeschlossene Unternehmen. Schufa liegt vor, wenn Daten zur Beurteilung zukünftigen Zahlungsverhaltens systematisch verarbeitet werden. Voraussetzung ist eine zulässige Datenübermittlung durch Vertragspartner im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Tätigkeit umfasst sowohl positive Vertragsinformationen als auch negative Zahlungsereignisse aus laufenden oder beendeten Schuldverhältnissen. Die Bonitätsbewertung erfolgt regelmäßig mittels statistischer Wahrscheinlichkeitswerte auf Basis gespeicherter Merkmale. Eine unmittelbare Entscheidung über Vertragsabschlüsse trifft die Schufa selbst nicht. Schufa begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Vertragsannahme gegenüber auskunftsanfragenden Unternehmen. Sie ist von behördlichen Registern abzugrenzen, da keine hoheitliche Aufgabenwahrnehmung erfolgt. In der Praxis dient die Schufa der Risikoeinschätzung bei Kredit-, Miet- und Dauerschuldverhältnissen.