Schulden
In Kürze
Schulden bezeichnen bestehende Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger. Sie entstehen aus rechtlich wirksamen Schuldverhältnissen.
Definition
Schulden ist ein zivilrechtlicher Begriff für bestehende Verbindlichkeiten aus einem Schuldverhältnis. Er beschreibt die Pflicht eines Schuldners zur Leistung von Geld oder Sachen an einen Gläubiger. Schulden liegen vor, wenn eine fällige oder zukünftige Leistung rechtlich geschuldet ist. Voraussetzung ist das Bestehen eines wirksamen Rechtsgrundes wie Vertrag, Gesetz oder unerlaubte Handlung. Die Verpflichtung kann sofort erfüllbar oder auf einen bestimmten Zeitpunkt gerichtet sein. Schulden sind im Rechnungswesen als Fremdkapital zu qualifizieren und passivisch auszuweisen. Ihre rechtliche Einordnung richtet sich nach Art, Höhe und Fälligkeit der Leistungspflicht. Schulden begründen keinen Anspruch auf Stundung oder Erlass gegenüber dem Gläubiger. Sie sind von bloßen wirtschaftlichen Risiken ohne Leistungspflicht abzugrenzen. In der Praxis sind Schulden zentral für Bonitätsprüfung, Haftung und Zwangsvollstreckung.