Schwerbehinderte
In Kürze
Schwerbehinderte sind Personen mit einem rechtlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Der Status begründet besonderen arbeitsrechtlichen Schutz und spezifische Teilhaberechte.
Definition
Schwerbehinderte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Schwerbehinderte bezeichnet Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50. Voraussetzung ist eine länger als sechs Monate andauernde körperliche, geistige oder seelische Funktionsbeeinträchtigung. Der Status liegt vor, wenn Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigung im Geltungsbereich bestehen. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere § 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Schwerbehinderte erhalten besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis durch spezifische Beteiligungs- und Sicherungsmechanismen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung Schwerbehinderter durch einen konkreten Arbeitgeber besteht nicht. Abzugrenzen sind Schwerbehinderte von gleichgestellten behinderten Menschen mit geringerem Grad der Behinderung. In der Praxis ist Schwerbehinderte maßgeblich für Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und betriebliche Mitwirkungsrechte.