Sicherheitsbeauftragter
In Kürze
Sicherheitsbeauftragter bezeichnet eine innerbetriebliche Unterstützungsfunktion im Arbeitsschutz. Die Rolle dient der Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren.
Definition
Sicherheitsbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur innerbetrieblichen Unterstützung des betrieblichen Arbeitsschutzes insgesamt. Der Begriff bezeichnet einen vom Arbeitgeber bestellten Arbeitnehmer mit unterstützender Funktion bei Sicherheit und Gesundheit. Ein Sicherheitsbeauftragter liegt vor, wenn eine schriftliche Bestellung unter Berücksichtigung von Gefahren und Beschäftigtenzahl erfolgt. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche Nähe zum Arbeitsbereich ohne Übertragung von Weisungs- oder Kontrollbefugnissen. Rechtsgrundlage ist § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) mit Regelungen zu Bestellung, Stellung und Schutz. Sicherheitsbeauftragter begründet keine eigenständige Arbeitgeberfunktion und ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit vollständig. Abzugrenzen ist die Funktion von sicherheitsbezogenen Tätigkeiten mit Bewachungs- oder Ordnungsaufgaben nach Gewerberecht. Sicherheitsbeauftragter wirkt ohne Weisungsbefugnis beratend auf sichere Arbeitsabläufe und regelkonformes Verhalten hin. Die Tätigkeit ist praxisrelevant für Prävention, innerbetriebliche Kommunikation und kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes.