Sicherungsübereignung
In Kürze
Sicherungsübereignung ist eine dingliche Kreditsicherheit im Schuldrecht. Sie überträgt Eigentum zur Forderungssicherung bei fortbestehendem Besitz des Schuldners.
Definition
Sicherungsübereignung ist ein schuldrechtliches Instrument zur dinglichen Absicherung von Forderungen. Der Begriff bezeichnet die treuhänderische Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen auf den Gläubiger. Sicherungsübereignung liegt vor, wenn Eigentum übertragen und der Besitz beim Sicherungsgeber rechtlich festgelegt verbleibt. Voraussetzung ist eine wirksame Einigung über Eigentumsübergang und Besitzkonstitut zur Sicherungszwecken. Rechtsgrundlagen sind § 929 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 930 BGB. Sicherungsübereignung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, aber zivilrechtlich anerkannt und etabliert. Sie begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Fortbestand des gesicherten Schuldverhältnisses. Abzugrenzen ist sie vom Pfandrecht mit tatsächlicher Besitzübertragung an den Gläubiger. Sicherungsübereignung ist praxisrelevant für Kreditabsicherung, insbesondere bei beweglichen Wirtschaftsgütern.