Signatur
In Kürze
Signatur bezeichnet die formale Zuordnung einer Erklärung zu einer bestimmten Person. Sie dient der Authentifizierung und Integrität rechtlich relevanter Erklärungen.
Definition
Signatur ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Zusammenhang mit formbedürftigen Erklärungen im Rechtsverkehr. Er bezeichnet das handschriftliche oder elektronische Kennzeichen, das die Urheberschaft und den Erklärungswillen einer Person rechtlich zuordnet. Signatur liegt vor, wenn eine Erklärung mit einem individuellen, zuordenbaren Merkmal abgeschlossen ist. Erforderlich ist die eindeutige Identifizierbarkeit der erklärenden Person sowie die Abschlussfunktion der Erklärung. Bei elektronischer Signatur gelten besondere technische Anforderungen an Authentizität und Integrität des Dokuments. Rechtsgrundlage ist § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Schriftform sowie § 126a BGB für die elektronische Form. Signatur begründet keinen eigenständigen materiell-rechtlichen Anspruch. Abzugrenzen ist sie von bloßen Namensangaben oder maschinellen Kennzeichnungen ohne Abschlussfunktion. Signatur ist in der Praxis relevant für Wirksamkeit, Beweiswert und Formwahrung arbeitsrechtlicher Erklärungen.