Sonderurlaub
In Kürze
Sonderurlaub bezeichnet eine zeitlich begrenzte Freistellung aus persönlichen Gründen. Er besteht unabhängig vom gesetzlichen Erholungsurlaub.
Definition
Sonderurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vorübergehende Freistellung von der Arbeitspflicht aus persönlichen Gründen des Arbeitnehmers. Sonderurlaub liegt vor, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeitsleistung gehindert ist. Voraussetzung ist ein in der Person liegender Grund ohne Zusammenhang mit der betrieblichen Sphäre. Die Dauer ist auf wenige Arbeitstage begrenzt und richtet sich nach Anlass und Regelungslage. Die Vergütungspflicht besteht nur, soweit eine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage festgelegt ist. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sonderurlaub kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag konkretisiert oder ausgeschlossen sein. Sonderurlaub begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Freistellung ohne entsprechende Grundlage. Gegenüber dem Erholungsurlaub unterscheidet sich Sonderurlaub durch seinen Zweck außerhalb der Erholung. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Sonderurlaub für kurzfristige persönliche Verhinderungen von Bedeutung.