Sozialabgaben
In Kürze
Sozialabgaben bezeichnen gesetzlich vorgeschriebene Beiträge zur Finanzierung der Sozialversicherung. Sie werden aus dem Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Definition
Sozialabgaben ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich festgelegten Geldleistungen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Sozialabgaben umfassen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Sie fallen an, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Die Beitragspflicht richtet sich nach dem erzielten Arbeitsentgelt bis zu festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen. Sozialabgaben werden grundsätzlich anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Einbehaltung und Abführung erfolgt regelmäßig durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung. Rechtsgrundlage bilden insbesondere das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die gesetzliche Unfallversicherung ist hiervon abweichend ausschließlich vom Arbeitgeber zu finanzieren. Sozialabgaben begründen keinen individuellen Leistungsanspruch außerhalb der jeweiligen Versicherungssysteme. Sie sind von Steuern durch ihre zweckgebundene Verwendung abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis bestimmen Sozialabgaben die Höhe der Lohnnebenkosten und das Nettogehalt.