Arbeitsproduktivität
In Kürze
Arbeitsproduktivität beschreibt das Verhältnis von Arbeitseinsatz und erzieltem Arbeitsergebnis in einer Kennziffer. Sie dient der kompakten Darstellung betrieblicher Leistungsrelationen ohne individuelle Leistungsbewertung.
Definition
Arbeitsproduktivität ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur quantitativen Beschreibung betrieblicher Leistungsrelationen von Arbeit. Er bezeichnet eine rechnerische Kennziffer, welche Arbeitseinsatz und erzieltes Produktions- oder Umsatzvolumen systematisch ins Verhältnis setzt. Die Arbeitsproduktivität bildet den mengen- oder wertmäßigen Output je eingesetzter Arbeitszeit oder Beschäftigtenzahl ab. Sie liegt vor, wenn Arbeitsmenge und Arbeitsergebnis anhand einer festgelegten Bezugsgröße bestimmt sind. Als Bezugsgrößen gelten insbesondere Zeitabschnitte oder Personeneinheiten mit eindeutig definierter sachlicher Abgrenzung. Rechtsgrundlage der Informationspflicht ist § 106 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, im Rahmen der wirtschaftlichen Unterrichtung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Arbeitsproduktivität als betriebliche Steuerungsgröße besteht nicht. Der Begriff ist von individueller Leistungsbewertung abzugrenzen, da keine personenbezogene Soll-Ist-Beurteilung erfolgt. In der Praxis dient die Arbeitsproduktivität der strukturierten Darstellung betrieblicher Leistungskennzahlen für Mitbestimmungsgremien.