Soziale Netzwerke
In Kürze
Soziale Netzwerke ermöglichen digitale Kommunikation und den Austausch nutzergenerierter Inhalte. Sie beeinflussen Informationsverhalten und soziale Interaktion auch im Arbeitsumfeld.
Definition
Soziale Netzwerke ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet internetbasierte Plattformen zur Vernetzung von Personen und zum Austausch digitaler Inhalte. Soziale Netzwerke ermöglichen registrierten Nutzern die Erstellung von Profilen sowie öffentliche oder private Kommunikation. Sie liegen vor, wenn Interaktion, Kontaktpflege und Veröffentlichung nutzergenerierter Inhalte technisch systematisch unterstützt werden. Erfasst sind Dienste, die Kommunikation zeit- oder ortsunabhängig zwischen mehreren Teilnehmern ermöglichen. Die Nutzung sozialer Netzwerke erfolgt regelmäßig auf Grundlage privatrechtlicher Nutzungsverträge mit Plattformanbietern. Spezifische arbeitsrechtliche Regelungen ergeben sich nicht unmittelbar, maßgeblich sind allgemeine arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Normen. Soziale Netzwerke begründen keine eigenständigen Mitbestimmungs- oder Nutzungsansprüche der Beschäftigten. Sie sind von rein internen betrieblichen Kommunikationssystemen ohne öffentliche Vernetzungsfunktion abzugrenzen. In der Praxis beeinflussen soziale Netzwerke Arbeitsorganisation, Kommunikation und arbeitsrechtliche Konfliktlagen.