Sozialgeld
In Kürze
Sozialgeld bezeichnet eine staatliche Geldleistung für nicht erwerbsfähige Personen in Bedarfsgemeinschaften. Es ergänzt Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Definition
Sozialgeld ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine existenzsichernde Geldleistung für nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Sozialgeld wird Personen gewährt, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Voraussetzung ist die fehlende Erwerbsfähigkeit sowie die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft im leistungsrechtlichen Sinn. Die Leistung deckt den laufenden Lebensunterhalt einschließlich regelbedarfsrelevanter Bedarfe ab. Rechtsgrundlage war § 19 Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II bis zur gesetzlichen Neuregelung. Seit dem 1. Januar 2023 wird Sozialgeld im Rahmen des einheitlichen Bürgergeldes erbracht. Sozialgeld begründet keinen eigenständigen Anspruch außerhalb des Systems der Grundsicherung. Es ist von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abzugrenzen. In der Praxis sicherte Sozialgeld den Lebensunterhalt nicht erwerbsfähiger Angehöriger innerhalb gemeinsamer Haushalte.