Arbeitsrecht
In Kürze
Arbeitsrecht ordnet die rechtlichen Rahmenbedingungen abhängiger Beschäftigung. Es strukturiert Rechte und Pflichten innerhalb unselbstständiger Arbeitsverhältnisse.
Definition
Arbeitsrecht ist ein arbeitsrechtliches Rechtsgebiet zur Regelung abhängiger, persönlich gebundener Arbeit Leistungen. Es umfasst als Arbeitsrecht die Gesamtheit verbindlicher Normen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Voraussetzung ist ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis mit persönlicher Abhängigkeit und organisatorischer Eingliederung des Arbeitnehmers. Die Abhängigkeit zeigt sich durch Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort, Inhalt und Durchführung. Erfasst sind individualrechtliche und kollektivrechtliche Regelungen innerhalb derselben Rechtsmaterie des Arbeitsverhältnisses insgesamt. Die Normen wirken zwingend, soweit Mindeststandards für Arbeitsbedingungen verbindlich festgelegt sind gesetzlich. Rechtsgrundlage bildet § 611a Bürgerliches Gesetzbuch, abgekürzt BGB, als gesetzlicher Arbeitnehmerbegriff maßgeblich. Weitere Rechtsquellen sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und einzelvertragliche Regelungen im Ranggefüge der Normenordnung. Eine einheitliche Kodifikation besteht nicht, und das Rechtsgebiet ist auf zahlreiche Einzelgesetze verteilt. Das Arbeitsrecht ist vom Sozialrecht abgegrenzt, welches Versicherungs- und Leistungsbeziehungen organisiert staatlich. In der Praxis steuert Arbeitsrecht die Ausgestaltung von Verträgen, Mitbestimmung und gerichtlicher Durchsetzung.