Sponsoring
In Kürze
Sponsoring bezeichnet eine vertraglich geregelte Zuwendung mit wirtschaftlicher Zielrichtung. Die Leistung ist stets mit einer vereinbarten kommunikativen Gegenleistung verbunden.
Definition
Sponsoring ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sponsoring bezeichnet die vertraglich vereinbarte Zuwendung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen. Die Zuwendung erfolgt mit dem Ziel, wirtschaftliche oder kommunikative Vorteile für den Zuwendenden zu erzielen. Sponsoring liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung rechtlich festgelegt und inhaltlich miteinander verknüpft sind. Voraussetzung ist eine nach außen wahrnehmbare Werbe-, Nennungs- oder Darstellungsleistung des Zuwendungsempfängers. Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt regelmäßig schuldrechtlich durch Austauschverträge ohne typisierten Vertragstyp. Sponsoring unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über schuldrechtliche Verträge. Sponsoring begründet keine unentgeltliche Förderung ohne vereinbarte Gegenleistung. Es ist von der Spende abzugrenzen, da dort keine werbliche oder wirtschaftliche Gegenleistung geschuldet wird. In der Praxis dient Sponsoring der planmäßigen Image-, Marken- oder Produktkommunikation im unternehmerischen Umfeld.