Start-up
In Kürze
Ein Start-up bezeichnet eine frühe Phase unternehmerischer Tätigkeit mit besonderem Entwicklungsfokus. Der Begriff wird überwiegend für junge, innovationsgetriebene Unternehmen mit Wachstumsausrichtung verwendet.
Definition
Start-up ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein sehr junges Unternehmen mit noch nicht abgeschlossener Marktetablierung. Ein Start-up ist dadurch gekennzeichnet, dass eine unternehmerische Tätigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen wurde. Die Einordnung als Start-up liegt vor, wenn eine frühe Unternehmensphase organisatorisch und wirtschaftlich festgelegt ist. Typisch ist die Ausrichtung auf innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle mit Skalierungspotenzial. Regelmäßig besteht eine erhöhte Unsicherheit hinsichtlich Marktakzeptanz, Finanzierung und nachhaltiger Ertragskraft. Arbeitsrechtlich relevant ist die Zuordnung als Start-up bei der Einordnung betrieblicher Strukturen und Beschäftigungsverhältnisse. Eine einheitliche gesetzliche Definition des Start-up besteht nicht. Der Begriff ist vom bloßen Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung unabhängig. Abzugrenzen ist das Start-up von klassischen Neugründungen ohne innovations- oder wachstumsbezogene Ausrichtung. In der Praxis dient die Verwendung des Begriffs Start-up häufig der Beschreibung besonderer unternehmerischer Rahmenbedingungen.