Steuerbescheid
In Kürze
Der Steuerbescheid legt Steuerschuld oder Erstattung durch behördliche Festsetzung verbindlich fest. Er informiert den Steuerpflichtigen über Betrag, Zeitraum und Rechtsbehelfe.
Definition
Steuerbescheid ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur formellen steuerlichen Leistungsfestsetzung durch Behörden. Er bezeichnet einen schriftlichen Verwaltungsakt, mit dem eine Finanzbehörde Steuern verbindlich festsetzt. Ein Steuerbescheid bestimmt Art, Zeitraum und Höhe der Steuerschuld oder eine Steuererstattung. Er liegt vor, wenn die Behörde eine Steuerfestsetzung gegenüber einem bestimmten Steuerpflichtigen bekanntgibt. Rechtsgrundlage ist § 155 Abgabenordnung AO in Verbindung mit § 122 AO. Der Steuerbescheid entfaltet Bindungswirkung, sobald er wirksam bekanntgegeben wurde und nicht angefochten wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur fehlerfreien materiellen Richtigkeit besteht nicht, solange Rechtsbehelfe eröffnet sind. Abzugrenzen ist der Steuerbescheid von bloßen Steueranmeldungen ohne abweichende behördliche Festsetzung erfolgt. Gegen den Verwaltungsakt kann innerhalb gesetzlicher Frist Einspruch eingelegt und gerichtlicher Rechtsschutz gesucht werden. Der Inhalt umfasst regelmäßig Berechnungsgrundlagen, Erläuterungen sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung für den Adressaten. In der Praxis ermöglicht er Rechtssicherheit über Zahlungspflichten und Fristen im Besteuerungsverfahren.