Steuererklärung
In Kürze
Die Steuererklärung ist die formalisierte Offenlegung steuerlich relevanter Tatsachen gegenüber der Finanzverwaltung. Sie dient der Ermittlung und Festsetzung individuell geschuldeter Steuern.
Definition
Die Steuererklärung ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die strukturierte Erklärung steuerlich erheblicher Einkommens-, Vermögens- oder Umsatzverhältnisse durch Steuerpflichtige gegenüber der zuständigen Finanzbehörde. Die Steuererklärung dient der Ermittlung der maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen und bildet die unmittelbare Grundlage der individuellen Steuerfestsetzung. Eine Steuererklärung liegt vor, wenn die erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und nach amtlich vorgeschriebenem Inhalt festgelegt sind. Die Abgabepflicht richtet sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen und wird verfahrensrechtlich durch die Abgabenordnung bestimmt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (AO), insbesondere § 149 AO und § 150 AO. Die Steuererklärung begründet keinen eigenständigen materiell-rechtlichen Steueranspruch. Sie ist von der Steueranmeldung abzugrenzen, die lediglich Vorauszahlungen oder unterjährige Steuerbeträge betrifft. In der Praxis stellt die Steuererklärung den zentralen Ausgangspunkt für Prüfungen, Festsetzungen und Erstattungen im Besteuerungsverfahren dar.