Suspendierung
In Kürze
Suspendierung bezeichnet die vorübergehende Aufhebung der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Die Vergütungspflicht bleibt grundsätzlich unberührt.
Definition
Suspendierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einseitige oder einvernehmliche Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Die Suspendierung bewirkt, dass die Pflicht zur Arbeitsleistung vorübergehend nicht zu erfüllen ist. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von der Beschäftigung ausgeschlossen wird, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Voraussetzung ist regelmäßig ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung. Die Suspendierung wird häufig im Zusammenhang mit Kündigungen oder schwerwiegenden Pflichtvorwürfen angewendet. Während der Suspendierung besteht der Vergütungsanspruch grundsätzlich fort, sofern keine abweichende Regelung greift. Die Suspendierung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird jedoch arbeitsrechtlich anerkannt. Sie begründet keinen eigenständigen Beendigungs- oder Sanktionsmechanismus des Arbeitsverhältnisses. Sie ist von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung abzugrenzen. In der Praxis dient die Suspendierung dem vorläufigen Schutz betrieblicher Interessen während ungeklärter Sachverhalte.