Tarifvertrag
In Kürze
Der Tarifvertrag regelt kollektiv Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Er entfaltet normative Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.
Definition
Tarifvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur kollektiv verbindlichen Regelung von Arbeitsbedingungen zwischen tariffähigen Parteien. Der Tarifvertrag enthält Rechtsnormen über Inhalt, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie schuldrechtliche Pflichten der Parteien. Er wirkt unmittelbar und zwingend, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden und vom Geltungsbereich erfasst sind. Tarifvertrag setzt die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der beteiligten Koalitionen sowie einen schriftlichen Abschluss voraus. Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, insbesondere § 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) und § 4 TVG. Der Tarifvertrag begründet keine individuelle Vertragsbeziehung und ersetzt keinen Arbeitsvertrag. Er ist von Betriebsvereinbarungen abzugrenzen, die nur betriebliche Regelungen ohne Tarifnormwirkung enthalten. In der Praxis strukturiert der Tarifvertrag branchenspezifische Mindeststandards und koordiniert kollektive Arbeitsbedingungen verbindlich.