Überlastungsanzeige
In Kürze
Die Überlastungsanzeige betrifft die Mitteilung einer erheblichen Gefährdung durch Arbeitsüberlastung. Sie dient der Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsprozess.
Definition
Überlastungsanzeige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Überlastungsanzeige bezeichnet die formlose Mitteilung eines Beschäftigten über eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit. Eine Überlastungsanzeige liegt vor, wenn arbeitsbedingte Anforderungen objektiv nicht mehr sicher bewältigt werden können. Voraussetzung ist eine konkrete Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Sicherheit anderer betroffener Personen. Rechtsgrundlage sind § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und § 16 Absatz 1 ArbSchG. Die Überlastungsanzeige begründet keinen Anspruch auf Leistungsreduzierung oder auf Beendigung arbeitsvertraglicher Pflichten. Sie ist von der Arbeitsunfähigkeit abzugrenzen, die eine medizinische Feststellung voraussetzt. In der Praxis dient die Überlastungsanzeige der Dokumentation von Gefährdungslagen und der haftungsrechtlichen Einordnung arbeitsbedingter Risiken.