Übungsleiterpauschale
In Kürze
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten. Sie betrifft Einnahmen aus begünstigten Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.
Definition
Übungsleiterpauschale ist ein steuerrechtlicher Begriff, der einen gesetzlich geregelten Freibetrag für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten bezeichnet. Die Übungsleiterpauschale erfasst Einnahmen aus Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren Funktionen. Sie liegt vor, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft erfolgt. Voraussetzung ist, dass der zeitliche Umfang ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit nicht überschreitet. Rechtsgrundlage ist § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (Einkommensteuergesetz, EStG). Die Übungsleiterpauschale begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung durch den Auftraggeber. Sie ist von der Ehrenamtspauschale abzugrenzen, die andere Tätigkeiten mit geringerem Freibetrag erfasst. In der Praxis dient die Übungsleiterpauschale der steuerlichen Freistellung entsprechender Einnahmen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.