Unabdingbarkeit
In Kürze
Unabdingbarkeit beschreibt die zwingende Geltung bestimmter arbeitsrechtlicher Normen. Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten sind rechtlich ausgeschlossen.
Definition
Unabdingbarkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die zwingende Wirkung gesetzlicher oder tariflicher Normen gegenüber individualvertraglichen Regelungen. Unabdingbarkeit liegt vor, wenn Rechtsnormen Mindestarbeitsbedingungen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Maßgeblich ist, dass entgegenstehende Vereinbarungen rechtlich unwirksam sind, soweit sie den Normadressaten schlechter stellen. Die Unabdingbarkeit tariflicher Normen ist im Tarifvertragsgesetz (Tarifvertragsgesetz, TVG) geregelt, insbesondere in § 4 Abs. 3 TVG. Sie wirkt unabhängig vom Parteiwillen kraft normativer Geltung des Tarifvertrags. Unabdingbarkeit begründet keinen Anspruch auf günstigere Regelungen über das tarifliche Mindestniveau hinaus. Abzugrenzen ist Unabdingbarkeit von der Abdingbarkeit, bei der dispositive Normen abweichende Vereinbarungen zulassen. In der Praxis sichert Unabdingbarkeit einen verbindlichen Mindestschutz innerhalb des Systems der Tarifautonomie.