Unternehmensregister
In Kürze
Unternehmensregister bündelt öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen aus verschiedenen gesetzlichen Veröffentlichungen. Es ermöglicht einen zentralen elektronischen Zugriff auf rechtlich relevante Unternehmensdaten.
Definition
Unternehmensregister ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesetzlicher Verankerung im Bereich unternehmensbezogener Offenlegungspflichten. Er bezeichnet eine zentrale staatliche Internetplattform zur Zusammenführung und Bereitstellung rechtlich relevanter Unternehmensinformationen. Unternehmensregister erfasst zentral veröffentlichungspflichtige Unternehmensdaten aus Registern sowie gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungsmedien bundesweit. Es liegt vor, wenn Daten gesetzlich zur Veröffentlichung bestimmt und technisch dauerhaft abrufbar gespeichert sind. Rechtsgrundlage ist § 8b Handelsgesetzbuch, abgekürzt HGB, in seiner jeweils geltenden Fassung. Unternehmensregister wird elektronisch geführt und dient der Transparenz wirtschaftlicher Strukturen gegenüber der Öffentlichkeit. Eine Nutzung begründet keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder materielle Richtigkeit der Inhalte. Unternehmensregister ist vom Handelsregister als einzelnes Register mit eigener Funktion eindeutig abzugrenzen. In der Praxis unterstützt es Prüfungen, Informationsrechte und wirtschaftliche Beurteilungen durch betriebliche Interessenvertretungen.