Unternehmenswert
In Kürze
Unternehmenswert bezeichnet den rechnerischen Gesamtwert eines Unternehmens zu einem bestimmten Bewertungsstichtag. Er dient als Grundlage für rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungsanlässe.
Definition
Unternehmenswert ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den monetären Gesamtwert eines Unternehmens als wirtschaftliche Einheit zu einem festgelegten Zeitpunkt. Der Unternehmenswert bildet sämtliche bewertungsrelevanten Vermögenswerte und Verpflichtungen in einer einheitlichen Größe ab. Er liegt vor, wenn ein Unternehmen aus rechtlichem oder tatsächlichem Anlass ganzheitlich bewertet werden muss. Maßgeblich ist eine anerkannte Bewertungsmethode unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragsaussichten oder vorhandener Substanz. Der Unternehmenswert wird insbesondere bei Strukturmaßnahmen, Beteiligungsänderungen oder kollektivrechtlichen Ausgleichsfragen herangezogen. Handels- oder Steuerbilanzen sind hierfür regelmäßig nicht allein ausschlaggebend. Der Unternehmenswert begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Kaufpreis oder wirtschaftliches Ergebnis. Er ist vom individuell ausgehandelten Unternehmenspreis begrifflich und funktional abzugrenzen. In der Praxis ist der Unternehmenswert relevant für Entscheidungsgrundlagen bei Mitbestimmung, Vermögenszuordnung und arbeitsrechtlichen Folgeregelungen.