Verbindlichkeit
In Kürze
Eine Verbindlichkeit beschreibt eine rechtlich bindende Verpflichtung aus einem bestehenden Schuldverhältnis. Sie kennzeichnet die Pflicht zur Leistungserbringung gegenüber einem bestimmten Gläubiger.
Definition
Verbindlichkeit ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Sie bezeichnet eine rechtlich bestehende Verpflichtung eines Schuldners zur Erbringung einer bestimmten Leistung gegenüber einem Gläubiger. Die Verbindlichkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Leistungspflicht und Gläubiger eindeutig bestimmt sind. Sie liegt vor, wenn eine rechtliche Bindung dem Grunde und der Höhe nach festgelegt ist. Die Verpflichtung kann auf Geldleistung, Sachleistung oder Dienstleistung gerichtet sein. Eine Verbindlichkeit setzt ein wirksames Schuldverhältnis voraus, das aus Gesetz, Vertrag oder kollektivrechtlicher Regelung entstehen kann. Rechtsgrundlage ist regelmäßig das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere §§ 241, 311 BGB. Die Verbindlichkeit besteht unabhängig davon, ob der Gläubiger seine Forderung bereits geltend macht. Sie begründet eine einklagbare Leistungspflicht und ist rechtlich durchsetzbar. Eine Verbindlichkeit stellt keine bloße Erwartung oder tatsächliche Belastung ohne Rechtsbindung dar. Sie ist von einer unverbindlichen Absichtserklärung oder tatsächlichen Vorleistung klar abzugrenzen. Im Arbeitsverhältnis erlangt die Verbindlichkeit Bedeutung bei Vergütungsansprüchen, Nebenpflichten und sonstigen Leistungspflichten der Parteien. Die Verbindlichkeit dient in der Praxis der rechtlichen Einordnung bestehender Leistungspflichten und ihrer Durchsetzbarkeit.