Verbindlichkeiten
In Kürze
Verbindlichkeiten bezeichnen rechtlich bestehende Leistungspflichten aus Schuldverhältnissen. Sie kennzeichnen festgelegte Verpflichtungen gegenüber bestimmten Gläubigern.
Definition
Verbindlichkeiten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet rechtlich bestehende Pflichten zur Erbringung bestimmter Leistungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern. Verbindlichkeiten liegen vor, wenn Inhalt, Umfang und Zuordnung der geschuldeten Leistung objektiv festgelegt sind. Die Verpflichtung muss dem Grunde und der Höhe nach bestimmt sowie rechtlich durchsetzbar sein. Sie kann auf Geldleistungen, Sachleistungen oder Dienstleistungen gerichtet sein. Verbindlichkeiten setzen ein wirksames Schuldverhältnis voraus, das durch Gesetz oder Vertrag begründet wird. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere § 266 HGB. Verbindlichkeiten begründen keinen eigenständigen Anspruch ohne zugrunde liegendes Schuldverhältnis. Sie sind von Rückstellungen abzugrenzen, die ungewisse Verpflichtungen mit unsicherer Höhe oder Fälligkeit erfassen. In der Praxis sind Verbindlichkeiten für die rechtliche und wirtschaftliche Beurteilung bestehender Leistungspflichten bedeutsam.