Verbraucherinsolvenzverfahren
In Kürze
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht natürlichen Personen eine geordnete Entschuldung. Es folgt einem gesetzlich strukturierten Ablauf mit vereinfachten Verfahrensregeln.
Definition
Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren für überschuldete natürliche Personen ohne unternehmerische Tätigkeit. Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger und der Möglichkeit späterer Restschuldbefreiung. Es liegt vor, wenn der Schuldner keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Voraussetzung ist regelmäßig ein erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Das Verfahren ist durch vereinfachte Abläufe und den Einsatz eines Treuhänders gekennzeichnet. Rechtsgrundlage sind die §§ 304 bis 314 der Insolvenzordnung, abgekürzt InsO. Das Verbraucherinsolvenzverfahren begründet keinen Anspruch auf sofortige Schuldenfreiheit. Es ist vom Regelinsolvenzverfahren abzugrenzen, das für Unternehmen und selbstständig Tätige vorgesehen ist. In der Praxis ist das Verbraucherinsolvenzverfahren für die rechtliche Bewältigung privater Überschuldung von zentraler Bedeutung.