Verlustvortrag
In Kürze
Verlustvortrag ermöglicht die zeitlich versetzte steuerliche Berücksichtigung negativer Einkünfte. Er verschiebt nicht ausgeglichene Verluste in zukünftige Veranlagungszeiträume.
Definition
Verlustvortrag ist ein steuerrechtlicher Begriff. Verlustvortrag bezeichnet die Übertragung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte eines Veranlagungszeitraums in folgende Besteuerungszeiträume. Er liegt vor, wenn Verluste im Entstehungsjahr steuerlich nicht vollständig mit positiven Einkünften verrechnet sind. Der verbleibende Betrag wird gesondert festgestellt und mindert künftige steuerpflichtige Einkünfte. Rechtsgrundlage ist § 10d Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit den Regelungen zur Verlustfeststellung. Der Verlustvortrag wirkt einkunftsbezogen und unabhängig vom Überschreiten des Grundfreibetrags. Er bleibt bestehen, bis er vollständig mit positiven Einkünften verrechnet ist. Verlustvortrag führt nicht zu einer unmittelbaren Steuererstattung im Entstehungsjahr. Er ist vom Verlustrücktrag abzugrenzen, der eine Verrechnung mit Einkünften vorangegangener Jahre ermöglicht. In der Praxis beeinflusst Verlustvortrag die steuerliche Belastung in späteren Jahren maßgeblich.