Vermögenswirksame Leistungen
In Kürze
Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitgeberfinanzierte Sparbeiträge für Beschäftigte. Sie dienen dem langfristigen Vermögensaufbau über gesetzlich zugelassene Anlageformen.
Definition
Vermögenswirksame Leistungen sind ein arbeitsrechtliches Instrument. Vermögenswirksame Leistungen bezeichnen Geldleistungen des Arbeitgebers, die zweckgebunden für den Vermögensaufbau angelegt werden. Sie liegen vor, wenn ein festgelegter Betrag regelmäßig in einen gesetzlich anerkannten Sparvertrag eingezahlt wird. Voraussetzung ist ein wirksames Arbeitsverhältnis sowie eine entsprechende arbeitsvertragliche, tarifliche oder betriebliche Regelung. Die Anlage erfolgt ausschließlich zugunsten des Arbeitnehmers und ohne dessen unmittelbare Verfügungsmacht. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (VermBG), insbesondere § 2 VermBG. Vermögenswirksame Leistungen gelten arbeitsentgeltrechtlich als Bestandteil des Bruttoarbeitslohns und unterliegen der Steuer- und Beitragspflicht. Ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährung besteht grundsätzlich nicht. Vermögenswirksame Leistungen sind von sonstigen Entgeltbestandteilen ohne Zweckbindung zum Vermögensaufbau abzugrenzen. In der Praxis regeln Vermögenswirksame Leistungen die standardisierte Förderung privaten Sparens im Arbeitsverhältnis.