Versammlungsfreiheit
In Kürze
Versammlungsfreiheit schützt das gemeinsame Zusammenkommen mehrerer Personen zur kollektiven Kommunikation. Erfasst sind nur friedliche und waffenlose Zusammenkünfte mit gemeinsamem Zweck.
Definition
Versammlungsfreiheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit verfassungsrechtlichem Bezug zur kollektiven Kommunikation im Betrieb. Sie bezeichnet das grundrechtlich geschützte Recht, sich kollektiv zur gemeinschaftlichen Kommunikation zusammenzufinden. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens mehrere Personen zeitgleich anwesend sind und einen gemeinsamen kommunikativen Zweck verfolgen. Geschützt ist nur eine friedliche und waffenlose Zusammenkunft ohne Zwangsausübung durch Teilnehmer. Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz verankert und unterliegt gesetzlichen Beschränkungen. Beschränkungen sind nur auf Grundlage des Versammlungsgesetzes oder entsprechender Landesgesetze im Einzelfall zulässig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung oder Teilnahme besteht nicht an solchen Zusammenkünften. Von der Versammlungsfreiheit abzugrenzen ist die bloße Ansammlung ohne gemeinsamen Zweck der Teilnehmer. In der Praxis begründet die Versammlungsfreiheit Schutzpflichten staatlicher Stellen gegenüber kollektiven Meinungsbekundungen.