Wertberichtigung
In Kürze
Eine Wertberichtigung passt den Buchwert von Forderungen an erwartete Ausfallrisiken an. Sie dient der vorsichtigen und realitätsnahen Vermögensdarstellung.
Definition
Wertberichtigung ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die bilanzielle Korrektur von Forderungen zur Abbildung erwarteter oder wahrscheinlicher Ausfälle. Eine Wertberichtigung liegt vor, wenn der Nennwert einer Forderung den realisierbaren Wert übersteigt. Voraussetzung ist ein objektiv begründetes Risiko der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit. Die Anpassung erfolgt nach dem Vorsichtsprinzip und dem strengen Niederstwertprinzip. Sie wird entweder für einzelne Forderungen oder pauschal für Forderungsbestände vorgenommen. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (§ 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB). Die Wertberichtigung mindert den ausgewiesenen Forderungswert und erhöht den periodenbezogenen Aufwand. Sie stellt keine Rückstellung dar und begründet keinen selbständigen Zahlungsanspruch. Abzugrenzen ist die Wertberichtigung von der endgültigen Abschreibung uneinbringlicher Forderungen. Die Wertberichtigung ist praxisrelevant für Jahresabschlüsse, Ergebnisermittlung und steuerliche Bewertung von Außenständen.