Wertpapiere
In Kürze
Wertpapiere sind rechtlich verbriefte Vermögensrechte mit eigener Verkehrsfähigkeit. Die Rechtsausübung ist an Besitz oder registermäßige Zuordnung gebunden.
Definition
Wertpapiere ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Urkunden oder gesetzlich gleichgestellte Registereintragungen, in denen private vermögenswerte Rechte verkörpert sind. Diese Rechte können nur vom jeweils legitimierten Inhaber geltend gemacht werden. Wertpapiere liegen vor, wenn Recht und Trägermedium rechtlich untrennbar miteinander verbunden sind. Die Berechtigung folgt dabei entweder dem Besitz der Urkunde oder einer registermäßigen Eintragung. Erfasst sind sowohl körperliche Urkunden als auch elektronische Wertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Die Übertragbarkeit erfolgt nach den für den jeweiligen Typ vorgesehenen sachenrechtlichen oder registerrechtlichen Regeln. Wertpapiere können als Inhaber-, Order- oder Namenspapiere ausgestaltet sein. Ihre rechtliche Wirkung umfasst Transport-, Legitimations- und Verkehrsschutzfunktionen zugunsten des Rechtsverkehrs. Wertpapiere begründen keinen eigenständigen schuldrechtlichen Anspruch ohne das jeweils verbriefte Grundverhältnis. Abzugrenzen sind sie von bloßen Forderungen ohne Verbriefung oder registerrechtliche Gleichstellung. Die Einordnung ist praxisrelevant für Eigentumsschutz, Übertragung, Bilanzierung und Verkehrsfähigkeit vermögensrechtlicher Positionen.