Wirtschaften
In Kürze
Wirtschaften beschreibt die planvolle Nutzung knapper Mittel zur Zielerreichung. Der Begriff erfasst zielgerichtetes Handeln unter Ressourcenbegrenzung.
Definition
Wirtschaften ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaften bezeichnet die planvolle und zweckgerichtete Verwendung knapper Mittel zur bestmöglichen Erfüllung festgelegter Ziele. Der Begriff erfasst menschliches Handeln, das auf effiziente Ressourcenverwendung unter Bedingungen begrenzter Verfügbarkeit ausgerichtet ist. Wirtschaften liegt vor, wenn Entscheidungen systematisch nach dem Verhältnis von eingesetzten Mitteln und erzielbarem Nutzen getroffen sind. Voraussetzung ist die bewusste Steuerung von Ressourcen unter Berücksichtigung bestehender Knappheit und organisatorischer Rahmenbedingungen. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition des Wirtschaftens besteht nicht, der Begriff wird jedoch funktional verwendet. Wirtschaften begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine unmittelbare Rechtspflicht. Es ist vom bloßen Verbrauch von Ressourcen ohne planerische Zielorientierung abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Wirtschaften als beschreibender Maßstab für unternehmerische und betriebliche Entscheidungsprozesse.