Wirtschaftliche Güter
In Kürze
Wirtschaftliche Güter sind knappe Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen. Sie bilden die Grundlage planvollen wirtschaftlichen Handelns.
Definition
Wirtschaftliche Güter sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaftliche Güter bezeichnen knappe Mittel, die zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse eingesetzt werden können. Wirtschaftliche Güter liegen vor, wenn ihre Verfügbarkeit begrenzt ist und sie wirtschaftlicher Disposition unterliegen. Erfasst sind materielle sowie immaterielle Güter, sofern ihnen ein wirtschaftlicher Nutzen zugeordnet ist. Voraussetzung ist, dass die Güter nicht frei verfügbar sind und einer bewussten Zuweisung oder Nutzung bedürfen. Eine ausdrückliche gesetzliche Definition wirtschaftlicher Güter besteht nicht, der Begriff wird jedoch systematisch verwendet. Wirtschaftliche Güter begründen keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder unmittelbare Leistungspflicht. Sie sind von freien Gütern abzugrenzen, die ohne wirtschaftliche Knappheit zur Verfügung stehen. In der arbeitsrechtlichen Praxis dienen wirtschaftliche Güter als Bezugspunkt für betriebliche Ressourcen- und Entscheidungsstrukturen.