Wirtschaftsprüfer
In Kürze
Ein Wirtschaftsprüfer ist eine öffentlich bestellte und vereidigte Fachperson zur unabhängigen Abschlussprüfung. Er sichert Ordnungsmäßigkeit und Transparenz betrieblicher Rechnungslegung.
Definition
Wirtschaftsprüfer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Person zur Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Ein Wirtschaftsprüfer ist insbesondere zur gesetzlichen Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten befugt. Die Tätigkeit liegt vor, wenn Prüfungen eigenverantwortlich, unparteiisch und nach anerkannten Prüfungsgrundsätzen durchgeführt sind. Voraussetzung ist die Bestellung nach erfolgreichem Prüfungsverfahren und persönlicher sowie fachlicher Eignung. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WiPrO) sowie ergänzend das Handelsgesetzbuch (HGB). Der Wirtschaftsprüfer übt einen freien Beruf aus und unterliegt strengen Unabhängigkeits- und Verschwiegenheitspflichten. Er begründet keine arbeitsrechtliche Vertretungsfunktion für Arbeitnehmer oder betriebliche Interessenvertretungen. Der Wirtschaftsprüfer ist von vereidigten Buchprüfern abzugrenzen, deren Prüfungsbefugnisse eingeschränkt sind. In der Praxis ist der Wirtschaftsprüfer regelmäßig in kapitalmarktorientierten und größeren Unternehmen tätig.