Wirtschaftsverbände
In Kürze
Wirtschaftsverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen zur Interessenvertretung. Sie wirken branchenbezogen gegenüber Staat, Öffentlichkeit und Marktakteuren.
Definition
Wirtschaftsverbände ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaftsverbände bezeichnen freiwillige Vereinigungen von Unternehmen eines Wirtschaftszweigs zur Wahrnehmung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen. Sie dienen der koordinierten Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber staatlichen Stellen, gesellschaftlichen Akteuren und anderen Branchen. Wirtschaftsverbände liegen vor, wenn Unternehmen sich ohne gesetzliche Beitrittspflicht organisatorisch zusammenschließen. Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Verbandsstruktur mit gemeinsamer Zweckverfolgung und eigenständiger Organisation. Die Tätigkeit umfasst insbesondere politische Interessenvertretung, fachliche Beratung und branchenbezogenen Informationsaustausch. Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht nicht. Wirtschaftsverbände begründen keine Tarifzuständigkeit oder normative Regelungsmacht im Arbeitsverhältnis. Sie sind von Arbeitgeberverbänden abzugrenzen, die tarifvertragliche Aufgaben wahrnehmen. In der arbeitsrechtlichen Praxis treten Wirtschaftsverbände vor allem als politische und wirtschaftliche Interessenvertreter ihrer Mitgliedsunternehmen auf.