Zeiterfassungssysteme
In Kürze
Zeiterfassungssysteme erfassen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Sie sichern die dokumentierte Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben.
Definition
Zeiterfassungssysteme sind arbeitszeitrechtliche Instrumente zur strukturierten Erfassung der geleisteten täglichen Arbeitszeit. Sie dienen der objektiven Feststellung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Arbeitsdauer einzelner Arbeitnehmer. Zeiterfassungssysteme liegen vor, wenn Arbeitszeiten systematisch, nachvollziehbar und manipulationssicher dokumentiert werden. Voraussetzung ist eine organisatorisch festgelegte Erfassungsmethode, die allen betroffenen Arbeitnehmern zugänglich ist. Zeiterfassungssysteme müssen objektiv, verlässlich und zugänglich ausgestaltet sein, um arbeitszeitrechtlichen Anforderungen zu genügen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 3 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz, abgekürzt ArbSchG. Zeiterfassungssysteme begründen keinen eigenständigen Vergütungsanspruch für Überstunden oder Mehrarbeit. Abzugrenzen sind sie von bloßen Anwesenheitslisten ohne systematische Auswertung der Arbeitszeitdaten. In der Praxis werden Zeiterfassungssysteme zur Kontrolle von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Ausgleichszeiträumen eingesetzt.