Zeitlohn
In Kürze
Zeitlohn ist eine Form der Arbeitsvergütung nach der Dauer der Arbeitszeit. Die Entgelthöhe ist unabhängig vom Arbeitsergebnis.
Definition
Zeitlohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine Vergütungsform nach zeitlichem Arbeitsaufwand beschreibt. Er knüpft ausschließlich an die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers an. Zeitlohn liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt nach Stunden, Tagen oder Monaten bemessen ist. Voraussetzung ist eine festgelegte regelmäßige Arbeitszeit oder eine nachgewiesene tatsächliche Arbeitsleistung. Zeitlohn berücksichtigt weder Arbeitsmenge noch Qualität oder individuellen Leistungserfolg des Arbeitnehmers. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsvertragsrechts ohne spezielle Sondernorm. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungsvergütung wird durch Zeitlohn nicht begründet. Abzugrenzen ist Zeitlohn vom Akkordlohn und Prämienlohn mit leistungsbezogener Entgeltbemessung. In der Praxis wird Zeitlohn bei Tätigkeiten mit schwer messbarer Arbeitsleistung angewendet.