Aufgeld
In Kürze
Das Aufgeld bezeichnet einen zusätzlich zu zahlenden Geldbetrag oberhalb eines Referenzwertes. Es wird regelmäßig als prozentualer Zuschlag festgelegt.
Definition
Das Aufgeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet einen prozentual oder absolut bestimmten Zuschlag, der zusätzlich zu einem Nennwert oder Grundbetrag erhoben wird. Das Aufgeld liegt vor, wenn für Kapitalüberlassungen, Finanztransaktionen oder vergleichbare Leistungen ein Mehrbetrag festgelegt ist. Es entsteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des zugrunde liegenden Kapitals oder Leistungsgegenstands. Das Aufgeld wird typischerweise bei Finanzierungs-, Anlage- oder Emissionsvorgängen berücksichtigt. Seine Höhe richtet sich nach vertraglich oder marktbezogen bestimmten Parametern. Das Aufgeld stellt keinen eigenständigen Zahlungsanspruch außerhalb des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses dar. Es ist funktional Bestandteil der Gesamtvergütung oder Gesamtbelastung einer Leistung. Vom Aufgeld zu unterscheiden ist das Disagio als rechnerischer Abschlag vom Nennwert. In der Praxis dient das Aufgeld der Abbildung von Kosten, Risiken oder Marktwertabweichungen.