Zuschläge
In Kürze
Zuschläge sind zusätzliche Entgeltbestandteile für Arbeitsleistungen unter besonderen zeitlichen oder sachlichen Bedingungen. Sie ergänzen den Grundlohn für bestimmte Belastungen.
Definition
Zuschläge sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen zusätzlich zum Grundlohn gewährte Vergütungsbestandteile für Arbeitsleistungen unter besonderen zeitlichen oder sachlichen Belastungen. Zuschläge liegen vor, wenn Arbeitszeiten oder Tätigkeiten objektiv als zuschlagspflichtig festgelegt sind. Voraussetzung ist eine eindeutige Zuordnung der Arbeitsleistung zu definierten Mehrbelastungen oder besonderen Umständen. Zuschläge können sich auf Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit oder erschwerte Arbeitsbedingungen beziehen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich regelmäßig aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Zuschläge sind nicht gesetzlich einheitlich geregelt, soweit keine spezialgesetzlichen Ausgleichsansprüche bestehen. Zuschläge begründen keinen eigenständigen Anspruch ohne entsprechende kollektiv- oder individualrechtliche Grundlage. Zuschläge sind von Grundlohn und sonstigen festen Vergütungsbestandteilen abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis beeinflussen Zuschläge die Vergütungsabrechnung und Arbeitszeitgestaltung.