Zustimmungsverweigerung
In Kürze
Die Zustimmungsverweigerung bezeichnet die formelle Ablehnung einer mitbestimmungspflichtigen personellen Maßnahme durch den Betriebsrat. Sie ist an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen gebunden.
Definition
Zustimmungsverweigerung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtlich formalisierte Ablehnung einer personellen Einzelmaßnahme durch den zuständigen Betriebsrat. Sie betrifft Maßnahmen der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung im Sinne des Mitbestimmungsrechts. Voraussetzung ist, dass die Ablehnung fristgerecht, schriftlich und mit einem konkreten gesetzlichen Grund erfolgt. Die zulässigen Gründe sind abschließend in § 99 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Erfolgt keine ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerung innerhalb der Wochenfrist, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Zustimmungsverweigerung begründet kein eigenständiges Gestaltungsrecht über die personelle Maßnahme. Sie ist vom Zustimmungsersetzungsverfahren als gerichtlicher Folge der Ablehnung abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis steuert die Zustimmungsverweigerung die Durchsetzbarkeit mitbestimmungspflichtiger Personalentscheidungen.