Zwingendes Recht
In Kürze
Zwingendes Recht bezeichnet gesetzliche Vorschriften, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf. Es begrenzt die privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen.
Definition
Zwingendes Recht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet gesetzliche Normen, deren Anwendung nicht durch individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden kann. Zwingendes Recht liegt vor, wenn eine Rechtsvorschrift den Regelungsinhalt verbindlich festlegt. Voraussetzung ist eine gesetzliche Anordnung oder eine erkennbare Schutzrichtung zugunsten strukturell unterlegener Vertragsparteien. Zwingendes Recht entfaltet unmittelbare Bindungswirkung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen. Abweichende Vereinbarungen sind rechtlich unwirksam und können keine Rechtswirkungen entfalten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abweichung für eine Partei günstig erscheint. Im Arbeitsrecht betrifft zwingendes Recht insbesondere Schutzvorschriften zum Bestand und Inhalt von Arbeitsverhältnissen. Maßgeblich ist insoweit § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zwingendes Recht begründet keine Gestaltungsfreiheit für alternative Regelungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Es ist vom dispositiven Recht als vertraglich abdingbarer Regelungsform abzugrenzen. In der Praxis begrenzt zwingendes Recht den Regelungsspielraum von Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.