Zwischenzeugnis
In Kürze
Ein Zwischenzeugnis dokumentiert Leistung und Verhalten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Es beschreibt den aktuellen Stand ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Definition
Zwischenzeugnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine schriftliche Beurteilung von Tätigkeit, Leistung und Verhalten während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis liegt vor, wenn der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers eine aktuelle Leistungsdarstellung erstellt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an einer zeitbezogenen Dokumentation seiner bisherigen Beschäftigung. Das Zwischenzeugnis enthält Angaben zu Art der Tätigkeit sowie zur fachlichen Leistung und zum sozialen Verhalten. Es ist wahrheitsgemäß, klar und wohlwollend zu formulieren und verwendet die Gegenwartsform. Ein Zwischenzeugnis wird nicht automatisch geschuldet, sondern nur bei Vorliegen eines sachlichen Anlasses. Es begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertungsstufe oder Formulierung. Das Zwischenzeugnis ist vom Endzeugnis abzugrenzen, das erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. In der Praxis dient das Zwischenzeugnis der Orientierung bei innerbetrieblichen Veränderungen oder externen Bewerbungen.